TTV Auggen Corona Hygienekonzept

 

Nach einer Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27. Januar 2022 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am heutigen 28. Januar 2022 in Kraft.

Entsprechend dem Gerichtsurteil sind in der Landesverordnung nun folgende Regelungen enthalten:

  • Der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan gilt wieder.
  • Die Alarmstufe II gilt, wenn der Schwellenwert der Auslastung der Intensivbetten (450) und der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 erreicht/überschritten wird. Aktuell (28.01.22) liegen die Werte bei 273 und 4,9. Anders als bisher handelt es sich hier nicht mehr um eine oder-Regel, sondern um eine und-Regel, d. h. beide Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die Alarmstufe II auszurufen.
  • Entsprechend gelten ab sofort wieder die Regelungen der Alarmstufe I.

Wichtigste Änderung für den Tischtennissport: An die Stelle der 2Gplus-Regelung (bisher) rückt nun wieder die 2G-Regel! Diese besagt: Zutritt in geschlossene Räume (z. B. Sporthallen) nur für vollständig geimpfte (zweifach) oder genesene Personen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.

Ausnahmen:
* junge Menschen bis einschließlich 17 Jahre
* Menschen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
* Menschen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.

UPDATE

Am 29. Januar wurde die Corona-Landesverordnung Sport entsprechend angepasst. In der aktuell geltenden Alarmstufe I ist die 2G-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen wirksam. Die Einzelheiten dazu siehe oben.

Quelle: https://www.ttbw.de/news/corona-news-28012022-neue-landesverordnung

Hier eine kurz Übersicht des Kultusministerium BW Stand 29.01.2022:

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Hygienekonzept des TTV Auggen

A:        ALLGEMEINES

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Auggen
ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung vom 28.01.2022, in Verbindung mit der Corona-Verordnung Sport vom 29.01.2022. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die im TTV Auggen angeboten werden. Das Konzept ist einerseits so aufgebaut, dass für die einzelnen Sportstätten, die für den Freiluftbetrieb geeignet sind, entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen beschrieben werden.

Diese Konzeption und die damit verbundene Erlaubnis, die Sportstätte nutzen zu können, wurde der Gemeinde Auggen am 14.09.2021 zur Kenntnis vorgelegt und genehmigt.

B:         HYGIENEKONZEPT

Vorwort

Dieses Konzept beinhaltet die von der Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg (gültig ab 28. Januar 2022) sowie von der Corona-Landesverordnung Sport (gültig ab 29. Januar 2022) vorgeschriebenen Hygiene-Vorgaben.

Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl des Trainings und der Wettkämpfe beinhaltet die neue Landesverordnung nicht mehr. Jedoch sind die folgenden Bedingungen einzuhalten. Diese geltenden Hygienevorgaben sind in Form einer verständlichen Information rechtzeitig an die Teilnehmer weiterzugeben.

 

Allgemeine Regelungen (AHA-Regeln +)

  • Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene und das Belüften von geschlossenen Räumen wird generell empfohlen (§ 2 CoronaVO). Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist auf das notwendige zeitliche Maß zu beschränken.
  • Maskenpflicht: Medizinische Masken sind innerhalb der Halle zu tragen. Sie dürfen nur beim Sporttreiben abgenommen werden (§ 3 CoronaVO).
  • regelmäßige und ausreichende Belüftung der Sporthalle in jeder Pause
  • regelmäßige Reinigung von Tisch-Oberflächen und Gegenständen gemeinsamer Nutzung
  • Bereitstellung von Handwaschmittel bzw. Handdesinfektion im Eingangsbereich

Erweiterte Regelungen:

Aufgrund der immer wieder änderten Massnahmen siehe Quelle:
https://km-bw.de/CoronaVO+Sport


Dokumentationspflicht

Die Daten der Sportler bzw. Zuschauer sind zu erheben und 30 Tage aufzubewahren (gemäß § 7 CoronaVO): Vor-/Nachname, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer (Verzicht, wenn Kontaktdaten bekannt). Erleichtert wird diese Dokumentationspflicht bei Mitgliedern, deren Daten einmal erhoben werden und dann dem Verein bekannt sind. Mitglieder des TTV Auggen dürfen sich auch über die Luca App registrieren. Die Daten werden ausschließlich im Falle einer Corona-Erkrankung zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde verwendet.

Zutritts- und Teilnahmeverbot

Personen, die einer Quarantäne-Pflicht unterliegen oder typische Symptome einer Infektion mit dem Corona Virus aufweisen, dürfen den Versammlungsraum nicht betreten. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen.

 Laufwege

Zum Betreten der Halle wird ausschließlich der Sportlereingang der Sonnberghalle benutzt. Zum Verlassen sind die Ausgänge beschildert. Bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.

Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Trainer/innen und Teilnehmer/innen sowie Mannschaftsführer verantwortlich. Für die Gesamtkoordinierung des Hygienekonzepts ist die Vorstandschaft des TTV Auggen (Vorstand@ttvauggen.de) zuständig. Insbesondere die Prüfung und Dokumentation der Test-Nachweise ist sorgfältig durchzuführen.

Auggen 12.11.2021

Datenerfassung für Gästeteams:

Gastmannschaften können sich den Kontaktdatenerhebungsbogen unter folgendem Link downloaden und bereits ausgefüllt zum Spiel in Auggen mitbringen: Kontaktdatenerhebungsbogen

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